Spanien lockert die Maskenpflicht in Außenbereichen
Aufhebung in Spanien der Maskenpflicht in Außenbereichen
Maskenpflicht in Außenbereichen gelockert
Ab dem 26. Juni 2021 besteht in Spanien keine Verpflichtung mehr, in Außenbereichen eine Maske zu tragen. Das Tragen einer Maske wird jedoch in stark frequentierten Außenbereichen und Straßen weiterhin empfohlen. Trotz dieser Lockerung der Maskenpflicht müssen Besucher und Einheimische in öffentlichen Räumen auch weiterhin umsichtig handeln. In Außenbereichen, in denen eine Abstandswahrung zu anderen Personen von mindestens 1,5 Metern nicht möglich ist, wird das Tragen einer Maske nachdrücklich empfohlen.
Es besteht weiterhin eine Maskenpflicht in den Innenbereichen aller öffentlichen Räume und im Personennahverkehr, einschließlich Bussen, Zügen und Taxis. Masken müssen auch von Personen getragen werden, die gemeinsam in einem Privatfahrzeug reisen, aber nicht zum selben Haushalt gehören. Kinder bis 6 Jahre und Personen mit einer Behinderung oder Atemwegserkrankung sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Trotz Lockerung der Maskenpflicht ist das ständige Mitführen einer Gesichtsmaske weiterhin vorgeschrieben.
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Die Paella, das Nationalgericht Spaniens, stammt ursprünglich aus der Küstenstadt Valencia. Paella, der Name bezeichnet die Pfanne, in der das Reisgericht zubereitet wird, gibt es in unzähligen Variationen: von der Paella de Marisco, mit großzügig bemessenen frischen Meeresfrüchten, bis hin zur Paella Negra, die mit Kalmar-Tinte gegart wird. Unschlagbar ist aber dennoch die traditionelle Paella aus Valencia mit weißem Reis, grünen Bohnen, Kaninchenfleisch, Schnecken und Safran. Ob eine klassische Paella, ein innovatives Hummergazpacho oder einfache Tapas, wie Patatas Bravas: Begleitet von einem beschwingenden Wein oder Wermut bietet Spaniens Gastronomieszene immer das Besondere.